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Region Wolfsabschuss: Jäger in Dannenberg verurteilt
23 Monate brauchte das Amtsgericht in Dannenberg, um alle Beweise zusammenzutragen. Fünf Sachverständige aus ganz Deutschland mussten angehört werden, unter ihnen der Fährtenleser Wolfgang Peham aus Hannover, der sein Handwerk bei den Apachen erlernt hat. Trotz des hohen Aufwandes konnten die tödlichen Schüsse zwar nachgewiesen, aber nicht zweifelsfrei zugeordnet werden. Außerdem konnte der Hauptangeklagte Heinrich H. aufgrund einer „sehr schweren Erkrankung“ nicht mehr an dem Prozess teilnehmen. Als Angeklagter erschien nur der ehemalige Schlachter, Frührentner Heinrich W. (53) aus Friesoythe. Trotz einiger Unklarheiten ergab sich aus der Beweisaufnahme folgendes: Während einer Gesellschaftsjagd am 15. Dezember 2007 hatte Heinrich W. gemeinsam mit dem Mitangeklagten Heinrich H. in der Forst Gedelitz einen streng geschützten, etwa zweijährigen gesunden Wolf getötet. Der erste Schuß, dessen Urheberschaft nicht geklärt werden konnte, riss dem Tier eine halbe Vorderpfote weg. „Dies war keinesfalls tödlich, das hätte der Wolf auskurieren können“, konstatierte die Sachverständige Veterinärin Dr. Birgit Mennerich-Bunge. H. schoss dem Tier dann einen Teil seines Rückenmarks weg. Um ihn nach eigenen Angaben „von seinem Leid zu erlösen“, schoss der Angeklagte W. dem Tier dann noch die halbe Schnauze weg. Bei Jagdende - nach über drei Stunden - lebte der Wolf immer noch und wurde erst dann mit zwei Schüssen getötet. Die Quittung: Amtsrichter Dr. Thomas Stärk, selber Jäger, folgte dem Antrag von Oberstaatsanwalt Roland Kazimierski und verurteilte Heinrich W. wegen schweren Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 50 Tagessätzen à 20 Euro. Außerdem wird die Tatwaffe eingezogen, der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der zweite Angeklagte H. hätte als Haupttäter seinen Jagdschein verloren und wäre zu 150 Tagessätzen verurteilt worden, soviel stellte Amtsrichter Stärk noch klar. UPDATE 27.11.: Gegen diesen zweiten Angeklagten, der der Staatsanwaltschaft als Haupttäter gilt, wird es wohl keine Verhandlung mehr geben, da er schwerst krank ist. Fotos: Der etwa zweijährige gesunde und nach dem Tierschutzgesetz streng geschützte Wolf wurde am 15. Dezember 2007 in Gedelitz von zwei Jägern erschossen. Mehr zu "Wolf"
Auf uralten Pfaden unterwegs: Wolf im Wendland gesichtet
Wolfsleben: Zora meldet sich nicht mehr ... NATUR: Der Wolf kehrt zurück Wolfsabschuss: Jäger in Dannenberg verurteilt Wolf und Jäger - Konkurrenten oder Kumpane? Karpaten-Schafe sollen Wolfsüberfälle eindämmen Der Wolf kehrt zurück - Jäger auf der Pirsch? Wolfsabschuss: Strafbefehle gegen Jäger erlassen Wolfstage in Mützingen Noch ein Wolf in der Lüneburger Heide? von Björn Vogt, 2009-11-26 21:36 Kommentieren
Wolfsabschuss - GELÖSCHT!
Erstaunlich wie viele Lynchaufrufe von Tierschützern kommen. Die Redaktion weist darauf hin, dass auch Tierschützer hier keine menschenverachtenden Beiträge absondern dürfen. Dieser Beitrag von El Lobo wurde hiermit gelöscht. xxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxx xxxx xxxxxx xxxxx xxxxxxxx xxxxxxxxx xxx von: redaktion
Lodengrüne Lustmörder
Die Motivation der Jäger ist der Lustmord. Da beisst die Maus keinen Faden ab. Es gibt keine ökologischen Rechtvertigungen für das Töten unserer letzten Wildtiere. Mord hat Kennzeichen. Z.B. Heimtücke und Habgier, beides erfüllt sich in der Jagd. Wie sich in Zeiten wo Tierschutz Verfassungsrang hat Perversionen wie die Trophäenjagd(der Hauptgrund für die Jagd)halten können ist schnell erklärt: Der Lust am Tiermord wird bis in höchste politische Ränge gefrönt. Wie sonst wäre demokratisch erklärbar, dass 0,3% der Deutschen jagen obwohl über 70% die Jagd zumindest in ihrer bisherigen Form ablehnen? von: Hilmar Volle
Gerechte Strafe
So erhält der Haupttäter wenigstens seine Gerechte Strafe durch die Krankheit. Es gibt doch wohl noch eine höhere Gerechtigkeit. Wie kann ein Jäger als Richter tätig sein? Der ist von vorn herein befangen wie man an läppischen 50 Tagessätzen sieht. Damit bleibt der Jagdschein erhalten. 5 Kugeln für einen Wolf. Das war die reinstes Jagdfieber beider Angeklagter. von: unbestechlicher
hobbyjagd
um das zu kommentieren ist mal wieder jedes wort zuviel, wird höchste zeit dass dieses perverse hobby abgeschafft wird.leute die an sowas spass haben gehören eingesperrt. von: naturwacht
Gleiches für ihn
Wenn er so schwer krank ist, sollte man ihn auch 3 Stunden lang von seinem "Leid" erlösen. Zur Jagd geht er im Dunklen sicher immer noch, sieht ja keiner. Der Andere 1000E.? LACHHAFT! Warum hat der nicht auch den Jagdschein weg? War der Richter auch Jäger? von: Blank Thomas
Die Spitze des Eisberges...
... dieser Ausdruck bringt es auf den Punkt. Mir wird eiskalt bei dem Gedanken und der Gewißheit, dass ein Teil der Jägerschaft den Wolf als Störenfried und Beutejäger betrachtet und keine Skrupel hat, ihn bei Nacht und Nebel abzuknallen und zu verscharren. Wo kein Kläger, da kein Richter - dies ist heute noch so und war es bereits damals, z. B. in Gegenden, in denen sogar Kühe versehentlich geschossen wurden und "wo man die Dinge gern unter sich regelt". Und überhaupt: Wie kann jemand von sich behaupten, das Wild zu "hegen", wenn er es gleichzeitig bei Drück- oder Treibjagden (für mich gibt es da keinen Unterschied) durch Wald und Flur hetzt (zu einer Zeit, in der der normale Waldbesucher gebeten wird, sich ruhig zu verhalten), selbst den allerletzen Feldhasen abknallt und dann auch noch stolz auf sich ist. von: Palimpalim
Waidgerchte Jagdausübung -wie?!
Das nennt man dann wohl eine Weidgerechte Jagdausübung. Es kann nämlich niemand sagen, was man eigentlich unter "Waidgerechtigkeit" versteht. Eine rechtlich verbindliche Definition dieses Begriffes gibt es nicht und so legt ihn sich jeder Jäger nach eigenem Gusto aus: Siehe den vorliegen Fall: Ein Wolf quält sich mehrere Stunden im Todeskampf, dank waidgerchter Jagdausübung. Das der Jagdschein erhalten bleibt, zeigt ja, dass alles im Sinne der Weidgerechtigkeit war. Weidmannskrank! von: Michel
1000€ ? Lächerlich!
Wenn man bedenkt, was Hobbyjäger Tag für Tag anrichten, ist der Abschuss dieses Wolfes nur sie Spitze des Eisberges dieses zweifelhaften Freizeitvergnügens. Die Hobbyjagd ist nicht mehr zeitgemäß und sollte dringend abgeschafft werden. die Märchen, die seitens der Jägerschaft zur Notwendigkeit aufgetischt werden, kann man getrost als Jägerlatein abtun. Sie wollen nur eines: Abschießen und Beute machen. Wenn sie "hegen" meinen sie, dass sie nur die Tiere "hegen" (also füttern) die sie auch erschießen wollen, oder hat schon mal jemand einen Hobbyjäger gesehen, der was für Igel, Erdkröten oder Waldkäuzchen macht? dazu kommten die Jagdmethoden: Im Neusser Raum bilden Jäger ihre Jagdhunde tatsächlich an lebenden Enten aus, wie jetzt ans Tageslicht kam und sie haben Anlagen in denen Jagdhunde ebenfalls an lebenden und dazu gefangen gehaltenen Füchsen ausgebildet werden: Schliefenanlagen nennen die sich. ABSCHAFFEN SO ETWAS - SOFORT!!! von: S. Wingerath
Frührentner ohne Einsicht!
Es ist bedauerlich, unverständlich und nicht zu akzeptieren wenn ein Frührentner aus "Lust an der Ballerei" einen unter europäischem Artenschutz stehenden Wolf abknallt! Weiterhin sollte dringend über den "Jagdtourismus" hier im Landkreis nachgedacht werden, ob es wirklich Notwendig ist wenn die dekadenten, kapitalistischen und möchtegern Jäger in unseren Kreis kommen und auf alles ballern was sich in der freien Natur bewegt! Der tragische Fall des ermordeten Wolfes zeigt wie grausam manche Jäger sind, die definitiv nicht die geistige Reife haben eine Waffe zu besitzen. Für den Wolf! von: Wolf
Gurkentruppe
Da krauchen ohne ende frühverrentete Fußlahme mit neuen Jeeps bewaffnet durch unsere Wälder und brauchen 5 Schuß, um ein Tier zu töten? Davon zwei, wenn das Tier schon durchlöchert am Boden liegt. Besser man geht nur noch in Stadtparks spazieren, sonst bekommt was noch was ab. Wer solche Nachbarn hat, braucht keine Taliban mehr. Waidmanns Heil! ihr Hobbykrieger. von: Schußwechsler
Gimpflich davongekommen
Leider ist es offenbar so, dass Tiere in Deutschland immer noch nicht mehr wert sind als Gegenstände. 1000 Euro Strafe dafür, dass er den Wolf hat 3 Stunden verrecken lassen, ist ja wohl ein Armutszeugnis für deutsche Gerichte. von: Tom Flammang
Warum behält er seinen Jagdschein?
Mit diesem dilettantischen Versuch eines Kopfschusses vom Hochsitz (lt. EJZ) hat er doch nachgewiesen daß er sich als Jäger nicht angemessen verhalten kann. Anstatt das Tier tatsächlich von seinen Qualen zu erlösen fügt er ihm noch weitere Pein zu und lässt es noch weitere drei Stunden dahinsiechen, unglaublich! von: Wendlander [Weniger passende Kommentare] | Veranstaltungen Anzeigen ![]() |


Die Tat liegt fast zwei Jahre zurück. Im Wald bei Gedelitz erschossen Jäger einen freilebenden Wolf. Gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft legten die beiden beteiligten Jäger Einspruch ein. Nach fast zwei Jahren endete nun vor dem Amtsgericht Dannenberg der Prozess. 


Die Jäger sollen die Wölfe in ruhe lassen! In Russland bekommt man für jeden Geschossenen Wolf EINE ABSCHUSSPRÄMIE! Unverschämtheit!!!!!!!!!
von: Dakota