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Castorbehälter: Zweifel an Zuverlässigkeit der GNS

Die Bundesanstalt für Materialprüfung hat das Prüfverfahren für die Zulassung neuer Behälter des Typs Castor V/19 vorerst ruhen lassen, nachdem sie Mängel im Fertigungsprozess festgestellt hatte. Die GNS muss nun nachbessern. Für die BI ist der Vorgang "starker Tobak". Sie fordert nun, der GNS die Lizenz zu entziehen.

-- Wie die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) mitteilte, liegen ihr entsprechende Schreiben der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) vom 25.02.2010 und 01.04.2010 vor, in denen der GNS seitens der BAM unterstellt wird, notwendige Nachweise bei sicherheitsrelevanten Schweißverfahren nicht liefern zu können.

Hintergrund: Für die Fertigung neuer Transport- und Lagerbehälter CASTOR V/19 ist eine neue Zulassung nach IAEA 96 er­forderlich. Dafür ist der Sicherheitsnachweis des gesamten Behälters zu prüfen.

Wie die BI mitteilte, hat die BAM nun begründete Zweifel, ob die GNS eine hinreichende Qualitätssiche­rung bei der Herstellung der Tragkörbe sicherstellen kann. Die Vorhaltungen kumulieren in dem Satz: "Die von Ihnen dargelegte Beschreibung des Sachverhalts bestätigt unsere Auffassung, dass (die) GNS nicht in der Lage ist, den Prozess der "zulassungsvorlaufenden Fertigung" sicher zu beherrschen".

Nach BI-Informationen will die Behörde "ein vorsätzliches Umgehen von Schritten zu einer qualitätsgesicherten Fertigung durch die GNS" erkannt haben. "Das ist starker Tobak", kommentiert die BI. "Denn die Tragkörbe dienen der Fixierung und dem Schutz vor Schädigung der Brennelemente im Falle mechanischer Belastungen, z.B. bei Aufprall und Erschütterung. Bereits im Mai 2008 hatte die BAM gegenüber der GNS kritisiert, dass für die Sicherheitsnachweise beim Castor HAW 28M 'frei gewählte Parameter in Rechenmodelle eingefügt' eingefügt worden waren."

Angesichts der bevorstehenden Castor-Transporte nach Ahaus, Greifswald und Gorleben fordert die BI nun den Stopp dieser Transporte und den Widerruf der Transportgenehmigungen seitens des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Die monierten sicherheitsrelevanten Einwände müssten nun von unabhängigen Gutachtern geprüft werden.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: "Der GNS muss angesichts dieses hanebüchenen Umgangs mit Sicherheitsnachweisen beim Umgang mit hochradioaktiven Abfällen die Lizenz entzogen werden."

BfS: Keine Genehmigung bevor alle Voraussetzungen erfüllt sind

Auf Nachfragen von wnet erklärte der Pressesprecher des für die Genehmigung von neuen Transportbehältern zuständigen Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Florian Emrich: „Für die Prüfung der mechanischen Eigenschaften und die Überprüfung bei der Fertigung ist die BAM zuständig. Die Zulassung insgesamt erfolgt durch das BfS. Wir werden keine Zulassung erteilen, wenn nicht alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden, die für die Sicherheit erforderlich sind."

BAM: Ohne Ausräumen der Unstimmigkeiten gibt es keinen positiven Prüfbericht

Das Bundesamt für Materialprüfung (BAM) bestätigte durch seine Pressesprecherin Ulrike Rockland die Kritik der Prüfungsanstalt. "Wegen der Wichtigkeit der Sicherheitsüberprüfung gerade in dem sensiblen Bereich der hochradioakiven Abfälle prüft das BAM sehr sorgfältig und äußert dementsprechend klar und deutlich seine Kritik", so die Pressesprecherin. Von grundsätzlichen Zweifeln an der Zuverlässigkeit der GNS war jedoch keine Rede.

Wie Ulrike Rockland mitteilte, waren die Mängel bei fertigungsbegleitenden Prüfungen aufgefallen. "Es ist übliches Verfahren, dass wir den zu prüfenden Betrieben unsere Mängel mitteilen und dann das weitere Prüfverfahren ruhen lassen, bis die Mängel behoben sind." Inzwischen sind die Betreiberfirma GNS und das BAM zusammen gekommen und haben besprochen, wie das kritisierte Schweißverfahren in Zukunft verlaufen soll.

Jedoch: "Ohne Ausräumen der Unstimmigkeiten gibt es keine Genehmigung", betonte Pressesprecherin Rockland.

Foto: BAM / Castorbehälter V/19


von Angelika Blank, 2010-06-16 15:52
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