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Schünemann: 19 Landkreise sind nicht mehr zukunftsfähig

Am Mittwoch stellte Innenminister Schünemann das sogenannte Hesse-Gutachten vor, in dem untersucht wurde, wie zukunftsfähig welche Landkreise in Niedersachsen noch sind. Für 19 Landkreise, darunter auch Lüchow-Dannenberg, sieht Prof. Hesse die Zukunft düster. In dem Gutachten wird für "selektive Gebietsreformen" plädiert, um den maroden wirtschaftlichen Situationen in diesen Regionen entgegenzuwirken.

-- Innenminister Uwe Schünemann und Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Jens Hesse, Vorstandsvorsitzender des Internationalen Instituts für Staats- und Europawissenschaften (ISE) Berlin, haben die Untersuchung „Kommunalstrukturen in Niedersachsen" vorgestellt. „Das Gutachten wird vielen Kommunen helfen, ihre Zukunftsfähigkeit einzuschätzen und zu erörtern, welche Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Lage zur Verfügung stehen. Jetzt wird es für die Gemeinden, Städte und Landkreise, die Kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung darum gehen, sich intensiv mit dem Gutachten auseinander zu setzen und die richtigen Schlüsse aus der Analyse zu ziehen", sagte Schünemann am Mittwoch in Hannover. Der Minister bot den Kommunen an, die Abstimmungsprozesse vor Ort auf Anfrage durch das Innenministerium begleiten zu lassen.

Bestandsaufnahme der niedersächsischen Kommunalstrukturen

„Bedingt durch die stetige Verschlechterung der haushaltswirtschaftlichen Situation und durch die demographische Entwicklung ist die Bereitschaft vieler Kommunen zu freiwilligen Zusammenschlüssen gestiegen. Zugleich erwarten immer mehr kommunalpolitisch Verantwortliche Orientierung, an welchen Kriterien sie sich ausrichten sollen. Vor diesem Hintergrund haben die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände im „Zukunftsvertrag" eine Bestandsaufnahme der niedersächsischen Kommunalstrukturen vorgesehen", sagte Schünemann.

Das Gutachten bewertet durch seinen breit gefächerten wissenschaftlichen Ansatz die Zukunftsfähigkeit der Kommunen auf der Basis zahlreicher praxisbezogener Indikatoren. In der Form einer empirisch-analytischen Bestandsaufnahme werden die Grundlagen der letzten allgemeinen kommunalen Gebietsreform in Niedersachsen überprüft und Anregungen zur Stabilisierung oder Weiterentwicklung der kommunalen Gebiets- und Kooperationsstrukturen unterbreitet. Vorrangig sind zwar die Landkreise und kreisfreien Städte angesprochen, doch findet auch die Situation der Samtgemeinden und Gemeinden Berücksichtigung.

Nicht alle Regionen sind gleich betroffen - deswegen keine allgemeine Gebietsreform

In dem Gutachten wird hervorgehoben, dass es nach der Neuorganisation der Landesverwaltung, die die Landesregierung bereits im Jahre 2003 begonnen hat und weiterhin gestaltet, nunmehr auch ergänzender Ansätze im kommunalen Bereich bedarf.

„Ich habe in dem Gutachten keine neuen Leitbilder für den Gebietszuschnitt und die Struktur der niedersächsischen Kommunen entwickelt. Aufgrund unseres Ansatzes wurde vielmehr herausgearbeitet, dass sich angesichts der höchst unterschiedlichen Verhältnisse in den Landkreisen, Städten und Gemeinden zwar für mehrere Gebietskörperschaften Änderungen anbieten, doch nicht alle Kommunen und selbst die angesprochenen nicht gleichförmig betroffen sind. Im Ergebnis haben wir jene Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen ausgewiesen, für die sich nach den von uns gewählten Indikatoren Stabilisierungsbedarf stellt. Die kommunalen Strukturen entsprechen in diesen Räumen nicht mehr den heutigen Anforderungen", so Prof. Hesse.

Als Handlungsoptionen zur Befriedigung des festgestellten Stabilisierungsbedarfs kommen für den Gutachter vor allem eine weitere, dann allerdings verbindliche kommunale Zusammenarbeit sowie gebietliche Zusammenschlüsse in Betracht.

Für alle Räume mit Stabilisierungsbedarf weist Prof. Hesse jeweils konkrete Handlungsoptionen aus. Er entwickelt diese auf der Grundlage einer umfangreichen Bestandsaufnahme der regionalen Verflechtungsbeziehungen wie der sich bildenden Kooperationsräume und bewertet die Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen. Stets seien individuelle Lösungen gefragt.

Gelenkte Fusionen und selektive Gebietsreformen

Im Gesamtergebnis seiner Untersuchungen kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass

* nach der laufenden Freiwilligkeitsphase und angesichts nur begrenzter weiterer Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit „selektive Gebietsreformen und punktuelle Anpassungen" unausweichlich sein dürften. Das gelte zunächst für die Landkreisebene, doch bietet sich ggf. auch eine Einkreisung kleinerer kreisfreier Städte an;

* sich auch auf Gemeindeebene „gelenkte" Fusionen anbieten;

* eine allgemeine Gebietsreform im Land hingegen nicht erforderlich sei und

* sich auch keine Bildung von etwa 8 bis 12 Großkreisen empfehle.

„Eine allgemeine Gebietsreform und Großkreisbildungen würden der Heterogenität des Landes nicht wirklich gerecht, da das Land unabhängig von der Größe der einzelnen kommunalen Körperschaften sowohl über prosperierende Räume, in denen kein Handlungsbedarf besteht, als auch über deutlich stabilisierungsbedürftige Räume verfügt".

Diese vom Gutachter vorgestellten Räume umfassen in der Summe 19 von insgesamt 37 niedersächsischen Landkreisen und drei von insgesamt acht kreisfreien Städten. Die stabilisierungsbedürftigen Landkreise sind Wittmund, Friesland, Wesermarsch, Cuxhaven, Osterholz, Oldenburg, Verden, Nienburg, Schaumburg, Hameln-Pyrmont, Holzminden, Northeim, Osterode, Goslar, Wolfenbüttel, Helmstedt, Peine, Uelzen und Lüchow-Dannenberg. Als stabilisierungsbedürftige kreisfreie Städte gelten Wilhelmshaven, Delmenhorst und Salzgitter.

Foto: © Martina NolteCreative Commons BY-SA-3.0 de

 


von asb, 2010-07-15 15:14
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Der alte Trugschluss: Größer ist besser
Da stellt der Herr Innenminister Schünemann also fest:19 Landkreise sind nicht mehr zukunftsfähig / lLüchow-Dannenberg gehört dazu. Immerhin richtig hat er festgestellt : bedingt durch die stetige Verschlechterung der haushaltswirtschaftlichen Situation.

Aber es waren ja doch gerade „seine“ Bundes- und Landesregierungen hat die in den vergangenen Jahren die Finanzen unserer Kommunen rücksichtslos zusammengekürzt und damit regelrecht ruiniert.
Wenn man Herrn Schünemann folgt, so müßte es ja den großen Städten blendend gehen – das Gegenteil ist jedoch der Fall.

Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz :

Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.


„Demokratie beginnt vor Ort – sie kann aber nur stattfinden, wenn vor Ort auch gestaltet werden
kann. Die schwarz-gelben Regierungen im Bund und Land lassen die Kommunen im Regen stehen. Sie haben immer mehr Aufgaben auf die Gemeinden und Kreise übertragen, ohne aber die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen oder die Einnahmesituation der Kommunen anderweitig zu verbessern.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern eine angemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen. Diese ur über eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs, der Gewerbe- und Grundsteuer, sowie die Entlastung der Kommunen von den gesamtgesellschaftlichen Kosten der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, aus deren Finanzierung der Bund sich in den letzten Jahren sukzessive zurückgezogen hat, erreicht werden. Die Gewerbesteuer muss endlich zu einer kommunalen

von: Karl-Otto Porip , Kandidat für die Grünen in der Gemeinde Göhrde  

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