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Castor+Gorleben Urteil: G-8 Gipfel - Polizeimaßnahmen rechtswidrigEin weiteres Gerichtsurteil löst nicht nur bei den AKW-Gegnern im Wendland Freude aus: das Verwaltungsgericht Schwerin gab einer Klage von Kerstin Rudek und Heiko Jäger statt, die auf dem Weg zu den Protesten gegen den G 8 - Gipfel in Heiligendamm mit 25 weiteren Gorleben-Gegnern auf der Autobahn kurz vor Rostock gestoppt und festgenommen wurden. Die Ingewahrsamnahme sei rechtswidrig gewesen, stellte das Gericht am Montag fest.
6. Juni 2007 - Tausende machen sich auf den Weg zur Demo nach Rostock, doch an einer Polizeisperre aus quer gestellten Mannschaftswagen ist die Anreise für die Wendländer zu Ende. Gemeinsam mit rund 80 anderen Demonstranten werden die Atomkraftgegner festgenommen, ihre Wagen sichergestellt. Die Gefangenen wurden mit Plastikfesseln an den Händen zunächst in eine Wagenburg der Polizei und von dort am frühen Nachmittag in Bussen in Käfige in der Gefangenensammelstelle (Gesa) in der Rostocker Industriestraße gebracht worden. Rudek, die einen Käfig mit 19 weiteren Frauen teilte, berichtet von Polizeifotos und immer neuen Leibesvisitationen:"Beim dritten Mal mit Abtasten im Schritt und der Brüste, widerlich". Alle Gefangenen hätten Nummern bekommen, "ich hatte die 238", so Rudek. Erst rund vier Stunden nach der Festnahme durfte die BI-Vorsitzende telefonisch die Betreuung ihrer Kinder organisieren und über das "Legal Team" der Demo-Organisatoren eine Rechtsanwältin verständigen. Ulrike Donat, Hamburger Anwältin und auch mit den Gorleben-Prozessen wohl vertraut, schaltete sich ein und führte den Prozess. Es ist "unanfechtbar", beschloss das VG Schwerin nun am Montag, eine Revision wurde nicht zugelassen. Aus Sicht der BI ein weiterer wichtiger Denkzettel in Richtung Polizei. "Im Wendland dürfen sich solche rechtswidrigen Polizeiübergriffe bei Protesten gegen den nächsten Castor-Transport gar nicht erst wiederholen", hofft Kerstin Rudek. (Az: 1 A 836/07 VG Schwerin) Foto: Timo Vogt / randbild Mehr zu "Widerstand"
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Mehr noch: "Es wird festgestellt, dass die Art und Weise der Behandlung im Gewahrsam, insbesondere die Fesselung und Durchsuchung wie auch die verspätete Gewährung eines Kontaktes mit einem Rechtsanwalt rechtswidrig gewesen ist."

