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Neuigkeiten Gastronomie benötigt keine Konzession für Alkoholausschank mehrWie die Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg mitteilte, benötigt ein Gewerbetreibender seit dem 01.01.2012 für eine Gaststätte oder einen Imbiss in Niedersachsen keine extra Konzession mehr für den Alkoholausschank. Grund für diese Änderung ist die Einführung des Niedersächsischen Gaststättengesetzes.
Das Gastgewerbe bleibt jedoch gewerbeerlaubnispflichtig und ist spätestens vier Wochen vor Beginn bei der zuständigen Samtgemeinde anzuzeigen. Dazu gehören auch einmalige Veranstaltungen wie zum Beispiel die Schützenfeste, Kulturelle Landpartie, Weihnachtsbasare usw.. Erfolgt diese Meldung nicht rechtzeitig, so kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro festgesetzt werden. Die Samtgemeindeverwaltungen informieren nach der Anmeldung durch den Gastronom unverzüglich die Behörden für Bauaufsicht, Immissionsschutz, Jugendschutz, Lebensmittelüberwachung, Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie das Finanzamt. Diese Behörden überwachen, ob die Rechtsvorschriften aus ihren jeweiligen Bereichen eingehalten werden. Wer gewerblich alkoholische Getränke an seine Gäste abgibt, der muss zum Schutze der Verbraucher auch weiterhin eine gewisse Zuverlässigkeit besitzen. Sind dem Landkreis Umstände bekannt, die eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit vermuten lassen, hat die Verwaltung zu prüfen, ob dieses Gewerbe weitergeführt werden darf oder zu untersagen ist. von asb / pm , 2012-02-17 13:45 | Veranstaltungen Xhigung Thai Xhi im Wiesenlabyrinth. Foto-Galerie "So lang`s noch nicht zu spät ist." Specksteinschnupperkurs für Groß und Klein mit Kerstin Diedenhofen. Fliesenbemalen für Kinder und Erw. mit Inge Millhagen. Partner Anzeigen ![]() |




