Thema: verkehr

Kreisverwaltung: K 8 wird vorerst nicht ausgebaut

Die lange währende Auseinandersetzung um die Straßensanierung an der Kreisstraße 8 hat ein vorläufiges Ende gefunden: Der Kreisausschuss beschloss am Montag, keine weiteren Verhandlungen zu führen und auch gegen die Klage des Landesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz nicht weiter anzugehen. Bedeutet: das Projekt Straßensanierung K8 ist bis auf Weiteres gestorben.

Am Mittwoch teilte die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung mit, dass der - nichtöffentlich tagende - Kreisausschuss am Montag entschieden hat, "die außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. und dem Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. (LBU) zu beenden und die notwendigen Schritte einzuleiten, das Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht ebenfalls zu beenden." Laut der Pressemitteilung sieht die Kreisverwaltung aufgrund der aus ihrer Sicht unerfüllbaren Forderungen der Gegenseite keine Möglichkeit, sich zu vergleichen.

Der Beschluss bedeutet, dass die Bauarbeiten an der K 8 in den nächsten Jahren nicht durchgeführt werden.

Der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen (LBU) hatte bereits 2021 Klage gegen die geplanten Straßensanierungsarbeiten an der K 8 zwischen Bellahn und Sallahn vor allem wegen der geplanten umfangreichen Baumfällungen eingereicht. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte der LBU noch ein Klagerecht abgesprochen. Das Oberverwaltungsgericht gestand der LBU dagegen ein Klagerecht zu und ordnete im März diesen Jahres an, dass der Landkreis die Bauarbeiten ruhen lassen muss, bis eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren getroffen worden ist.

Über die Rechtmäßigkeit der geplanten Straßenbaumaßnahmen äußerte sich das Oberverwaltungsgericht nicht, merkte aber im Beschluss "nur vorsorglich" an, dass es "auf den ersten Blick zumindest nicht zwingend nachvollziehbar erscheint, dass eine Fällung von über 50 Bäumen erforderlich wird, wenn - wie von dem Antragsgegner vorgetragen - eine
Verbreiterung nur im Kurvenbereich stattfinden soll, ..." Durch den Beschluss des Kreisausschusses wird es in dieser Sache keine Gerichtsentscheidung mehr geben. Der Landkreis soll jetzt dafür sorgen, dass das Gerichtsverfahren ohne Urteil bzw. Beschluss beendet wird.

Rund 600 000 Euro in den Sand gesetzt

Die Kreisverwaltung teilt in ihrer Meldung mit, dass für die beauftragten Planungsbüros   Kosten in Höhe von 223.000 Euro angefallen sind, die beauftragte Baufirma werde außerdem ca. 375.000 Euro Regressforderungen erheben, die der Landkreis nun tragen müsse, ohne dass die Sanierungsmaßnahme der Straße umgesetzt werden kann. Außerdem wird der Landkreis die Gerichtskosten tragen müssen. "Der Vergleich zu den Konditionen der Initiativen hätte den Landkreis in etwa die gleiche Summe gekostet wie die Regressforderungen des Bauunternehmens," begründet die Kreisverwaltung ihre Haltung. "Darüber hinaus hätte auch beim Zustandekommen des außergerichtlichen Vergleiches nicht ausgeschlossen werden können, dass etwaige Dritte – etwa andere Umweltverbände oder Naturschützer - gegen die Sanierung vorgehen würden."

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg hatte dagegen schon im März mitgeteilt, dass sie gegen die Sanierung der K 8 keinen Einwand habe, "aufgeschreckt sei man aber wegen der geplanten Rodungsmaßnahmen. Die Verkehrssicherheit ließe sich auch unter Beibehalt der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Km/h gewährleisten, statt die Birkenallee anzugehen."

Nun wird es nach Einschätzung der Kreisverwaltung "voraussichtlich frühestens 2027" möglich sein, die Sanierung der K8 erneut zu planen, da "dann das Vogelschutzgebiet, das der Auslöser für das Beschwerdeverfahren war, hoheitlich gesichert sein wird."

Die Verwaltung hält den Zustand der Straße aktuell für sehr schlecht und kündigt an, dass die Strecke provisorisch gesichert muss. Voraussichtlich werde auch die Geschwindigkeit reduziert sowie für den Schwerlastverkehr gesperrt werden. Konkrete Vorgaben werde die nächste Schau der Verkehrsunfallkommission erarbeiten.

Hier der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 18. März 2022 im Originaltext.


Und hier die Pressemitteilung der Kreisverwaltung im Originaltext

Pressemitteilung 265/2022 vom 13. Oktober 2022
K8 wird aktuell nicht ausgebaut

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 10.10.2022 entschieden, die außer-gerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. und dem Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. (LBU) zu beenden und die notwendigen Schritte einzuleiten, das Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht ebenfalls zu beenden.

Die Bürgerinitiative hatte 2021 gegen die Planungen zum Ausbau der K8 Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg erhoben. Das Verwaltungsgericht Lüneburg wies die Beschwerde zurück. Sodann ging das Beschwerdeverfahren vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, das wiederum anordnete, die Baumaßnahme bis zur Klärung im Hauptsacheverfahren ruhen zu lassen. Zwischenzeitlich beauftragte der Kreisausschuss die Verwaltung nach Möglichkeit einen außergerichtlichen Vergleich mit den Initiativen zu verhandeln.

Während der konstruktiven Verhandlungen mit den Vertretern der Bürgerinitiative und des LBU und deren Anwalt wurde deutlich, dass die Forderungen zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme der Verbände weder zeitlich noch praktisch und finanziell für den Landkreis umsetzbar waren. Beispielhaft wurde seitens der Initiativen gefordert, das Wurzelwerk der Straßenbäume aufwendig zu sichern oder für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen deutlich größere Flächen zu erwerben als ursprünglich vom Landkreis bilanziert.

Der Kreisverwaltung wurde deutlich, dass dies alles bis zum geplanten Baubeginn (Mitte Oktober) nicht möglich sei. Hinzu kommt die Flächenverfügbarkeit, die ebenfalls nicht gegeben ist.

Ersatzweise boten die Initiativen an, Ausgleichszahlungen an sie zu entrichten.

Die Höhe des Ausgleichs hätte sich an den durch die Sanierung beeinträchtigten Flächen ergeben. Da aber schon von sehr unterschiedlichen Zahlen der Flächenbilanzierung auf beiden Seiten ausgegangen wurde, sah die Kreisverwaltung keine Möglichkeit, sich zu vergleichen.

Somit können die Forderungen der Kläger seitens der Kreisverwaltung leider nicht erfüllt werden.

Für die beauftragten Planungsbüros sind bereits Kosten in Höhe von 223.000 Euro angefallen, die beauftragte Baufirma wird ca. 375.000 Euro Regressforderungen erheben, die der Landkreis nun tragen muss, ohne dass die Sanierungsmaßnahme der Straße umgesetzt werden kann. Der Vergleich zu den Konditionen der Initiativen hätte den Landkreis in etwa die gleiche Summe gekostet wie die Regressforderungen des Bauunternehmens. Darüber hinaus hätte auch beim Zustandekommen des außergerichtlichen Vergleiches nicht ausgeschlossen werden können, dass etwaige Dritte – etwa andere Umweltverbände oder Naturschützer - gegen die Sanierung vorgehen würden, da der Vergleich in diesem Fall nur zwischen dem Landkreis und den Initiativen bindend wäre.

Voraussichtlich frühestens 2027 wird das Vogelschutzgebiet, das der Auslöser für das Beschwerdeverfahren war, hoheitlich gesichert sein. Erst danach kann die Sanierung der K8 erneut geplant werden, da die Verordnung dann entsprechende Ausnahmetatbestände beinhaltet. Da der Zustand der Straße aktuell jedoch sehr schlecht ist, muss die Strecke provisorisch gesichert und voraussichtlich die Geschwindigkeit reduziert sowie für den Schwerlastverkehr gesperrt werden. Konkrete Vorgaben wird die nächste Schau der Verkehrsunfallkommission erarbeiten.  

Bild | von Tumisu auf Pixabay  




2022-10-12 ; von asb/pm (text),
in Lüchow-Dannenberg, Deutschland

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