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Umweltminister Sander tritt zurück - Schalenwild als Waidmannsdank?

Am Donnerstag kündigte Niedersachsens Umweltminister Hans Heinrich Sander zum Januar 2012 seinen Rücktritt an. Bei den Grünen im Landtag löst diese Nachricht nicht nur unverhohlene Freude, sondern auch Ärger über die staatlichen Abschiedsgeschenke aus: neben einer erhöhten Pension soll Sander auch eine exklusive Staatsjagd bekommen.

 

Von neun verlorenen Jahren für den Umwelt- und Naturschutz sprach der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Stefan Wenzel, nachdem der noch amtierende Umweltminister Sander seinen baldigen Rücktritt angekündigt hat. Für den Abgang zahle das Land einen hohen Preis. Zu einer offenbar versprochenen erhöhten Ministerpension soll jetzt noch eine exklusive Staatsjagd kommen.

Die Einladung von Umweltminister Sander zur Staatsjagd im Nationalpark Harz bezeichnete Wenzel als absurdes Theater. "Das sind Statussymbole untergegangener Epochen", so Wenzel.

In einer Anfrage an den Ministerpräsidenten will Wenzel daher wissen, ob der baldige Abgang von Minister Sander mit diesem zweifelhaften Vergnügen zusätzlich vergoldet werden solle. Zudem will Wenzel wissen, ob es sich um eine einmalige oder um eine regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung handeln solle. Auch fragt Wenzel angesichts hoher Preise für Jagdreisen nach dem geldwerten Vorteil für Teilnehmer der geplanten Jagd.

Das erinnere an Wilhelm II, Honecker und Strauß, die sich kapitale Hirsche und ausgesetzte Hasen vor die Flinte treiben ließen, sagte Wenzel. In einem demokratischen Rechtsstaat hätten solche Staatsjagden nichts mehr zu suchen.

Peinlich sei auch, dass der Leiter des Nationalparks Harz sich für eine solche Veranstaltung hergebe. "Dafür gibt es im Beamtenrecht die Möglichkeit zu remonstrieren*", so Wenzel.

Als voraussichtlicher Nachfolger von Sander gilt der bisherige Staatssekretär im Umweltministerium Stefan Birkner.

LEXIKON:
*"remonstrieren" = Eine Remonstration (von lateinisch remonstrare „wieder zeigen“) ist eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat (§ 36 BeamtStG, ehemals § 38 BRRG und § 63 BBG).




2011-10-21 ; von asb (autor),

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