Anträge für akute Hochwasserhilfen können jetzt gestellt werden

Nachrichten lüchow 26|01|2024

Wer durch das Hochwasser in Not geraten ist, kann ab sofort Anträge auf akute Hochwasserhilfe stellen. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Die Anträge können jetzt bis zum 22. März 2024 beim Landkreis Lüchow-Dannenberg Fachdienst 20 (per Mail: 20.Finanzen@luechow-dannenberg.de, oder nach Terminabsprache unter Tel: 05841/120-238) eingereicht werden.

Der Landkreis weist darauf hin, dass diese Mittel des Landes als Soforthilfe zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht sind – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden, so die Kreisverwaltung weiter.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Landesregierung.

Die nötigen Formulare sind auf luechow-dannenberg.de zu finden.

29439 Lüchow, Deutschland

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