Kreistag/Windkraft: Land soll Vorranggebiet Wald bei Trebel streichen

Nachrichten gartow 14|06|2023

Das Land soll aufgefordert werden, in seinem Landesraumordnungsprogramm für Waldflächen bei Trebel die Klassifizierung "Vorranggebiet Wald" zu streichen. Das beschlossen die Kreistagsabgeordneten am Mittwoch mit überwältigender Mehrheit.

Die CDU hatte den Antrag mit der Begründung eingebracht, dass die Waldflächen zwischen Trebel und Gartow, die durch den Waldbrand erheblich beeinträchtigt worden sind, die Voraussetzungen für ein Vorranggebiet Wald nicht erfüllen. Dies hatte der Leiter des Beratungsforstamtes Göhrde, Herrn Dr. Barge, im Februar in einer Stellungnahme bestätigt. Und nicht nur das: "Mir ist im hiesigen Landkreis kein Wald bekannt, in dem das Opfer durch den temporären Verlust an ökologisch wertvollem Waldnaturraum für die Errichtung einer WKA (Windkraftanlage) geringer wären, als in diesem Wald östlich von Trebel", heißt es in der Stellungnahme wörtlich.

HINTERGRUND
Sind im Landesraumordnungs-Programm (LROP) Vorranggebiete für bestimmte Zwecke (hier: Wald) festgelegt, dann ist in diesen Gebieten eine andere Nutzung - zum Beispiel für Windkraftanlagen - ausgeschlossen bzw. nur unter streng festgelegten Kriterien möglich. Der Landkreis muss sich an diese Vorgaben halten - er kann sie zwar verschärfen, aber nicht aufweichen.

Die Streichung des Vorranggebiets Wald auf dieser Fläche bei Trebel ist Voraussetzung, damit die Pläne, dort einen Windpark aufzubauen, überhaupt eine Chance auf Genehmigung haben.

29471 Gartow, Deutschland

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